Operacja Sieć Gigabit BLS Broadband w Eigeltingen, Engstingen i inne - Klaster 3 (GFP 2.0)
W skrócie
BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (Sigmaringen, Niemcy) ogłasza przetarg: Operacja Sieć Gigabit BLS Broadband w Eigeltingen, Engstingen i inne - Klaster 3 (GFP 2.0). Termin składania ofert: 16 lis 2026, 11:00 CET. Wartość szacunkowa: 14 mln €, czas realizacji: 237 mies., części: 13. Wykonawca musi wykazać m.in.: referencje, minimalny obrót, ubezpieczenie.
- 16 lis 2026, 11:00 CET
- Termin składania ofert
- 14 mln €
- Wartość szacunkowa
- 237 mies.
- Czas trwania
- Negocjacje z ogłoszeniem
- Tryb
- Wynajem kablowych łączy telefonicznych (64214400)
- Główny kod CPV
- 2 paź 2026
- Opublikowano
Tłumaczenie oficjalnego ogłoszenia. Wiążący jest tekst oryginalny.
Czego chce zamawiający
Klientem jest BLS Broadbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Broadband). W oparciu o istniejącą infrastrukturę klient planuje utworzenie subsydiowanej sieci gigabitowej opartej na technologii FTTB na obszarach rynkowych wymienionych w sekcji A.3 kolejno w latach 2026-2032. W oparciu o istniejącą sieć szkieletową BLS Broadband, subwencjonowana sieć gigabitowa (FTTB) obejmuje infrastrukturę dostaw do obszaru dostaw i sieci dystrybucji wewnętrznej na odpowiednich obszarach rozwoju. Z instalacji obszaru usługowego można pobrać kartograficzną reprezentację obszaru rozszerzonego określonego przez punkty adresowe planowanej sieci Gigabit (FTTB). Ta nowo utworzona pasywna sieć gigabitowa (FTTB) ma być kolejno przekazywana prywatnemu operatorowi sieci jako podsieci operacyjne do celów wykorzystania i produkcji aktywnego poziomu sieci oraz dostarczania szerokopasmowych łączy szerokopasmowych o wysokiej szybkości bitowej za opłatą. Ponadto rozszerzenie sieci zbudowane w późniejszym czasie, na przykład w wyniku post-compations w lokalizacjach lub rozwoju obszarów rozwoju, ma być przekazane operatorowi sieci w odpowiednich regionach po ich produkcji i jest częścią przedmiotu przetargu. Obszar rozwoju obejmuje obszary znakowania zgodnie z sekcją A.3 opisu zadania załącznika. W pierwszym etapie klient ustanawia sieć gigabitową (FTTB) dla rozwoju "szarych plam" zgodnie z dyrektywą Gigabit 2.0 (program finansowania GFP 2.0). Umowa dzierżawy i eksploatacji sieci, która ma zostać udzielona w ramach niniejszego zaproszenia do składania ofert, obejmuje następujące punkty przyłączenia do budynku (GAP) i jednostki użytkowania (NE) dla partii 1 Eigeltingen w rozumieniu umowy ramowej przez partię i podzielona na subwencjonowane rozszerzenie i maksymalne rozszerzenie: - Adresy objęte procedurą finansowania: 1,265 punktów przyłączenia do budynku z 1,668 jednostek zużycia - Maksymalna liczba adresów zgodnie z umową ramową: 1,392 punktów przyłączenia do budynku z 1,835 jednostek zużycia - Gwarantowana minimalna liczba adresów zgodnie z umową ramową: 696 punktów przyłączenia do budynku. Odnosi się do Załącznika do opisu zadań dokumentów przetargowych oraz do wyjaśnień w nim zawartych. Dokumenty przetargowe, załączniki i formularze znajdują się powyżej poniższego punktu. 5.1.11 obwieszczenia o nazwie link jest swobodnie dostępny. Projekt jest finansowany w następujący sposób: - Dyrektywa "Wspieranie gigabitowego rozwoju sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (dyrektywa Gigabit 2.0) z 31.03.2023; decyzja o przyznaniu dotacji w tymczasowej kwocie 18.10.2023 z decyzją zmieniającą z 18.11.2025; decyzja o przyznaniu dotacji E- Az: 832.6 / 10- 23 03BW 20788 - Rozporządzenie administracyjne Ministerstwa Spraw Wewnętrznych w sprawie współfinansowania dyrektywy federalnej "Promocja gigabitowego rozwoju sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (VwV Gigabitmitfinanzierung) z 27.07.2023; Decyzja o przyznaniu dotacji z 13.05.2024; E- Az. Decyzja o przyznaniu dotacji: 4- 8433.6 / 64 (FÖBIS- ID 2000362717) Kolejny wykonawca musi spełniać wszystkie wymogi dotyczące ogłoszeń o udzieleniu dotacji, na których opiera się projekt, wraz z dodatkowymi przepisami, instrukcjami, warunkami, ulotkami i instalacjami, jak również odpowiednimi programami finansowania.
Die BLS Breitband plant die weitere Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten. Das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) besteht aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten der nachstehend genannten Lose. Gegenstand dieses Verfahrens (Cluster 3) sind die im Förderprogramm „graue Flecken“ nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 (GFP 2.0) geförderten Versorgungsbereiche. Vergeben wird je Los im Wege einer Dienstleistungskonzession der Betrieb des passiven Gigabit-Netzes einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik, Erbringung von Endkundendiensten, Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) sowie Wartung, Instandhaltung und Dokumentation; die Überlassung erfolgt gegen Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los (insgesamt 13 Lose).
Części zamówienia (13)
Część 1Los 1 Eigeltingen
14 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032.. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 Eigeltingen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 1.265 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.668 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.392 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.835 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 696 Gebäudeanschlusspunkte. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 18.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20788 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/64 (FÖBIS-ID 2000362717) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 2Los 2 Engstingen
3,1 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 2 Engstingen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 295 Gebäudeanschlusspunkte mit 373 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 325 Gebäudeanschlusspunkte mit 410 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 162 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Engstingen zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 3Los 3 Gammertingen
14,9 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 3 Gammertingen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 1.524 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.786 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.676 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.965 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 838 Gebäudeanschlusspunkte. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 18.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20788 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/64 (FÖBIS-ID 2000362717) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten
Część 4Los 4 Gomadingen
2,4 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 4 Gomadingen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 235 Gebäudeanschlusspunkte mit 283 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 259 Gebäudeanschlusspunkte mit 311 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 129 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Gomadingen zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 5Los 5 Herdwangen-Schönach
7 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 5 Herdwangen-Schönach: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 672 Gebäudeanschlusspunkte mit 832 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 739 Gebäudeanschlusspunkte mit 915 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 370 Gebäudeanschlusspunkte. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 18.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20788 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/64 (FÖBIS-ID 2000362717) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 6Los 6 Hohenstein
2,6 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 6 Hohenstein: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 260 Gebäudeanschlusspunkte mit 311 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 286 Gebäudeanschlusspunkte mit 342 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 143 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Hohenstein zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 7Los 7 Mengen
8,4 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 7 Mengen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 772 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.000 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 849 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.100 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 425 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Mengen zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 04BW21101 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/66 (FÖBIS-ID 2000384109) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 8Los 8 Meßkirch
3,3 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 8 Meßkirch: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 266 Gebäudeanschlusspunkte mit 391 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 293 Gebäudeanschlusspunkte mit 430 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 146 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Meßkirch zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 04BW21101 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/66 (FÖBIS-ID 2000384109) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 9Los 9 Münsingen
13,9 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 9 Münsingen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 1.239 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.655 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.363 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.821 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 681 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Münsingen zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 10Los 10 Pfronstetten
3 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 10 Pfronstetten: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 321 Gebäudeanschlusspunkte mit 362 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 353 Gebäudeanschlusspunkte mit 398 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 177 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Pfronstetten zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 11Los 11 Sigmaringen
11,2 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 11 Sigmaringen: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 666 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.338 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 733 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.472 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 366 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Sigmaringen zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 04BW21101 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/66 (FÖBIS-ID 2000384109) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 12Los 12 Veringenstadt
3,8 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 12 Veringenstadt: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 377 Gebäudeanschlusspunkte mit 460 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 415 Gebäudeanschlusspunkte mit 506 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 207 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Veringenstadt zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 18.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20788 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/64 (FÖBIS-ID 2000362717) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 13Los 13 Zwiefalten
3,3 mln € · 237 mies.Auftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2032. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetzen in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (Förderprogramm GFP 2.0). Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 13 Zwiefalten: - Im Förderverfahren beinhaltete Adressen: 284 Gebäudeanschlusspunkte mit 397 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 312 Gebäudeanschlusspunkte mit 437 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 156 Gebäudeanschlusspunkte. Nicht Gegenstand dieses Loses sind die im Gemeindegebiet Zwiefalten zugleich bestehenden Versorgungsbereiche nach der Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021 (gesondertes Verfahren „Cluster 2 neu“). Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Bekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) vom 31.03.2023; Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe vom 27.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-23 03BW20821 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.6/65 (FÖBIS-ID 2000363508) Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Minimalny roczny obrót netto wnioskodawcy lub społeczności wnioskodawcy zgodnie z § 45 Abs. 1 Nr 1 VgV musi osiągnąć w odniesieniu do zakresu usług, które mają być przyznane, oraz innych usług porównywalnych z usługami, które mają być przyznane, w tym udziału usług świadczonych razem z innymi przedsiębiorstwami, w ciągu ostatnich 2 lat obrachunkowych w roku obrotowym co najmniej w następującej wysokości określonej dla danej partii: Część 1 Eigeltingen: 1.400.000 Euro net lot 2 Engstingen: 1.490.000 Euro netto partia 4 Gomadingen: 240.000 Euro netto partia 5 Hohenwangen- Schönach: 260.000 Euro netto partia 7 Ilości: 840.000 Euro net lot 8 Messkirch: 330.000 Euro netto partia 9 Münsingen: 300.000 Euro net lot 10 Sigmaringen: 1.120.000 Różnice między partiami netto w euro 12 mają miejsce jedynie w przypadku pożyczki na pokrycie potrzeb ekonomicznych po przedłożeniu odpowiednich zobowiązań podwykonawców zgodnie z formularzem zobowiązania podwykonawcy. Załączniki, deklaracje i formularze są łatwo dostępne za pośrednictwem łącza pod h.
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