Operacja Sieć Gigabit ZV Broadband LK Schwäbisch Szare plamy
W skrócie
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (Schwäbisch Hall, Niemcy) ogłasza przetarg: Operacja Sieć Gigabit ZV Broadband LK Schwäbisch Szare plamy. Termin składania ofert: 3 lis 2026, 11:00 CET. Wartość szacunkowa: 4,3 mln €, czas realizacji: 228 mies., części: 25. Wykonawca musi wykazać m.in.: referencje, minimalny obrót, ubezpieczenie.
- 3 lis 2026, 11:00 CET
- Termin składania ofert
- 4,3 mln €
- Wartość szacunkowa
- 228 mies.
- Czas trwania
- Negocjacje z ogłoszeniem
- Tryb
- Wynajem kablowych łączy telefonicznych (64214400)
- Główny kod CPV
- 1 paź 2026
- Opublikowano
Tłumaczenie oficjalnego ogłoszenia. Wiążący jest tekst oryginalny.
Czego chce zamawiający
Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) buduje pasywną sieć światłowodową (FTTB) w obszarze Blaufelden w ramach finansowanej ekspansji jasnoszarych plam zgodnie z federalną dyrektywą gigabitową z 26.04.2021. ZV prowadzi planowanie i budowę sieci pasywnej oddzielnie. Od 2027 r., prawdopodobnie najpóźniej do 2032 r. Zgodnie z niewiążącą prognozą (dodatek 2 Opis usług, pozycja 3.5.3) partia powinna zawierać około 712 punktów adresowych. ZV sam w sobie nie świadczy usług sieciowych, jak również usług internetowych i telekomunikacyjnych. Przedmiotem tej partii jest zatem dzierżawa pasywnej sieci światłowodowej operatorowi sieci, który w drodze koncesji na świadczenie usług zapewnia funkcjonowanie sieci, w tym wdrażanie i eksploatację aktywnej technologii, oraz świadczy usługi internetowe i telekomunikacyjne, w tym usługi powiązane, prywatnym i handlowym klientom końcowym. Operator sieci jest również odpowiedzialny za przyznawanie otwartego dostępu do aktywnych i pasywnych produktów hurtowych; ceny hurtowe ustalone w sposób wiążący przez Konfederację z udziałem Federalnej Agencji Sieci są uważane za górny limit. Ponadto, konserwacji, konserwacji, naprawy, tłumienia, dokumentacji i usług, jak również usług powiązanych. Infrastruktura pasywna jest dzierżawiona na podstawie umowy o eksploatację i dzierżawę sieci dla tej partii. Obiekt jest wyłącznie adres punktów transportujących bramy jasnoszare plamy. Wyłączone są sieci (białe plamy) przyznawane w 2021 r. w drodze koncesji na świadczenie usług oraz ciemnoszare plamy (dyrektywa Gigabit 2.0), z którymi partia jest częściowo połączona technicznie (zob. specyfikacje załącznika 2). Partia jest finansowana w następujący sposób: - Dyrektywa "Wspieranie gigabitowej ekspansji sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (dyrektywa Gigabit z dnia 26.04.2021); decyzja o przyznaniu dotacji z dnia 22.08.2022 wraz z decyzjami z dnia 05.11.2024, 18.11.2025 i 18.05.2026; Az. 832.6 / 10- 22 01BW 21351 - Rozporządzenie administracyjne Ministerstwa Spraw Wewnętrznych w sprawie współfinansowania dyrektywy federalnej "Promocja gigabitowej ekspansji sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (VwV Gigabitmitfinanzierung) z dnia 10 września 2021 r.; decyzja o przyznaniu dotacji z dnia 06.12.2022 r. wraz z decyzjami z dnia 21.11.2024 r. i 27.05.2026; 7- 8433.5 / 55 lub 4- 8433.5 / 55 Kolejny wykonawca musi spełniać wszystkie wymogi dotyczące ogłoszeń o udzieleniu dotacji, na których oparta jest partia, wraz z dodatkowymi przepisami, instrukcjami, warunkami, ulotkami i załącznikami, jak również odpowiednimi programami finansowania.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken (Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021) in 25 Kommunen errichtet, an Netzbetreiber, die im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellen sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringen. Den Netzbetreibern obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrags je Los. Die Leistung ist in
Części zamówienia (25)
Część 1Los 1 Blaufelden - Netzbetrieb hellgraue Flecken
4,3 mln € · 228 mies.Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) buduje pasywną sieć światłowodową (FTTB) w obszarze Blaufelden w ramach finansowanej ekspansji jasnoszarych plam zgodnie z federalną dyrektywą gigabitową z 26.04.2021. ZV prowadzi planowanie i budowę sieci pasywnej oddzielnie. Od 2027 r., prawdopodobnie najpóźniej do 2032 r. Zgodnie z niewiążącą prognozą (dodatek 2 Opis usług, pozycja 3.5.3) partia powinna zawierać około 712 punktów adresowych. ZV sam w sobie nie świadczy usług sieciowych, jak również usług internetowych i telekomunikacyjnych. Przedmiotem tej partii jest zatem dzierżawa pasywnej sieci światłowodowej operatorowi sieci, który w drodze koncesji na świadczenie usług zapewnia funkcjonowanie sieci, w tym wdrażanie i eksploatację aktywnej technologii, oraz świadczy usługi internetowe i telekomunikacyjne, w tym usługi powiązane, prywatnym i handlowym klientom końcowym. Operator sieci jest również odpowiedzialny za przyznawanie otwartego dostępu do aktywnych i pasywnych produktów hurtowych; ceny hurtowe ustalone w sposób wiążący przez Konfederację z udziałem Federalnej Agencji Sieci są uważane za górny limit. Ponadto, konserwacji, konserwacji, naprawy, tłumienia, dokumentacji i usług, jak również usług powiązanych. Infrastruktura pasywna jest dzierżawiona na podstawie umowy o eksploatację i dzierżawę sieci dla tej partii. Obiekt jest wyłącznie adres punktów transportujących bramy jasnoszare plamy. Wyłączone są sieci (białe plamy) przyznawane w 2021 r. w drodze koncesji na świadczenie usług oraz ciemnoszare plamy (dyrektywa Gigabit 2.0), z którymi partia jest częściowo połączona technicznie (zob. specyfikacje załącznika 2). Partia jest finansowana w następujący sposób: - Dyrektywa "Wspieranie gigabitowej ekspansji sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (dyrektywa Gigabit z dnia 26.04.2021); decyzja o przyznaniu dotacji z dnia 22.08.2022 wraz z decyzjami z dnia 05.11.2024, 18.11.2025 i 18.05.2026; Az. 832.6 / 10- 22 01BW 21351 - Rozporządzenie administracyjne Ministerstwa Spraw Wewnętrznych w sprawie współfinansowania dyrektywy federalnej "Promocja gigabitowej ekspansji sieci telekomunikacyjnych w Republice Federalnej Niemiec" (VwV Gigabitmitfinanzierung) z dnia 10 września 2021 r.; decyzja o przyznaniu dotacji z dnia 06.12.2022 r. wraz z decyzjami z dnia 21.11.2024 r. i 27.05.2026; 7- 8433.5 / 55 lub 4- 8433.5 / 55 Kolejny wykonawca musi spełniać wszystkie wymogi dotyczące ogłoszeń o udzieleniu dotacji, na których oparta jest partia, wraz z dodatkowymi przepisami, instrukcjami, warunkami, ulotkami i załącznikami, jak również odpowiednimi programami finansowania.
Część 2Los 2 Braunsbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,6 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Braunsbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 265 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21122 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/29 bzw. 4-8433.5/29 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 3Los 3 Bühlertann – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,7 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Bühlertann ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 274 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21118 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/35 bzw. 4-8433.5/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten
Część 4Los 4 Fichtenau – Netzbetrieb hellgraue Flecken
4,1 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenau ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 672 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.09.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.04.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21260 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.06.2025 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/78 bzw. 4-8433.5/78 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 5Los 5 Fichtenberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken
237 500 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Fichtenberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 42 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 28.05.2025, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21250 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/62 bzw. 4-8433.5/62 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 6Los 6 Gaildorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken
665 000 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gaildorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 106 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 05.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21288 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/63 bzw. 4-8433.5/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 7Los 7 Gerabronn – Netzbetrieb hellgraue Flecken
2,8 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Gerabronn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 447 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.10.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21267 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 29.10.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/60 bzw. 4-8433.5/60 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 8Los 8 Ilshofen – Netzbetrieb hellgraue Flecken
2,9 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Ilshofen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheid vom 06.11.2024, Bescheid über eine Zuwendung in abschließender Höhe vom 23.06.2025 und Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21219 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 01.07.2025; Az. 7-8433.5/64 bzw. 4-8433.5/64 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 9Los 9 Kreßberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,7 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Kreßberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 281 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21210 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/66 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 10Los 10 Langenburg – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,3 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Langenburg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 213 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21079 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 25.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/33 bzw. 4-8433.5/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 11Los 11 Mainhardt – Netzbetrieb hellgraue Flecken
3,2 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Mainhardt ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 522 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 22.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21290 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/65 bzw. 4-8433.5/65 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 12Los 12 Michelbach/Bilz – Netzbetrieb hellgraue Fl.
380 000 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet der Gemeinde Michelbach an der Bilz ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 65 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 16.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21318 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022; Az. 7-8433.5/58 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 13Los 13 Michelfeld – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,4 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Michelfeld ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 235 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 18.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21364 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 14.03.2024, 25.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/59 bzw. 4-8433.5/59 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 14Los 14 Obersontheim – Netzbetrieb hellgraue Flecke
3,1 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Obersontheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 512 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21071 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/32 bzw. 4-8433.5/32 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 15Los 15 Pfedelbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken
3,5 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Pfedelbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 573 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 29.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21276 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.11.2024; Az. 7-8433.5/67 bzw. 4-8433.5/67 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 16Los 16 Rosengarten – Netzbetrieb hellgraue Flecken
475 000 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rosengarten ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 80 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 25.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21317 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/54 bzw. 4-8433.5/54 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 17Los 17 Rot am See – Netzbetrieb hellgraue Flecken
4,5 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Rot am See ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 740 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 28.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 07.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21279 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/68 bzw. 4-8433.5/68 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 18Los 18 Satteldorf – Netzbetrieb hellgraue Flecken
4,7 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Satteldorf ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 772 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 13.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21322 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 27.05.2026; Az. 7-8433.5/57 bzw. 4-8433.5/57 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 19Los 19 Schrozberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken
351 500 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schrozberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 58 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 05.09.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21326 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/56 bzw. 4-8433.5/56 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 20Los 20 Stimpfach – Netzbetrieb hellgraue Flecken
2,4 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Stimpfach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 398 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 06.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21112 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/34 bzw. 4-8433.5/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 21Los 21 Sulzbach-Laufen – Netzbetrieb hellgraue Fl.
199 500 € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sulzbach-Laufen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 34 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 09.09.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21013 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.05.2026; Az. 7-8433.5/30 bzw. 4-8433.5/30 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 22Los 22 Untermünkheim – Netzbetrieb hellgraue Fl.
1,6 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Untermünkheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 256 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 19.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21131 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 22.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/37 bzw. 4-8433.5/37 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 23Los 23 Vellberg – Netzbetrieb hellgraue Flecken
1,4 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Vellberg ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 230 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 09.08.2022 mit Änderungsbescheiden vom 11.11.2024, 18.11.2025 und 18.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21172 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.05.2026; Az. 7-8433.5/38 bzw. 4-8433.5/38 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 24Los 24 Wallhausen – Netzbetrieb hellgraue Flecken
2,9 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wallhausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 466 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 15.11.2024, 18.11.2025 und 11.05.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21040 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheiden vom 21.11.2024 und 13.05.2026; Az. 7-8433.5/31 bzw. 4-8433.5/31 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Część 25Los 25 Wolpertshausen – Netzbetrieb hellgraue Flec
1,5 mln € · 228 mies.Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Wolpertshausen ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch. Die Netzinbetriebnahme wird ab dem Jahr 2027, voraussichtlich spätestens bis 2032, erwartet. Nach der unverbindlichen Prognose (Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Ziff. 3.5.3) umfasst das Los voraussichtlich rund 245 Adresspunkte. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Nicht Gegenstand sind die im Jahr 2021 im Wege einer Dienstleistungskonzession vergebenen Netze (weiße Flecken) und die Förderkulisse dunkelgraue Flecken (Gigabit-Richtlinie 2.0), mit denen der Losgegenstand teilweise technisch verwoben ist (vgl. Anlage 2 Leistungsbeschreibung). Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 08.07.2022 mit Änderungsbescheiden vom 12.11.2024 und 18.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21175 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 22.11.2024; Az. 7-8433.5/36 bzw. 4-8433.5/36 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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Kandydat lub konsorcjum kandydatów musi posiadać lub, w przypadku udzielenia zamówienia, zawrzeć umowę ubezpieczenia od odpowiedzialności cywilnej z tytułu prowadzonej działalności gospodarczej z minimalną sumą gwarancyjną w wysokości 10 000 000 EUR na jedno zdarzenie szkodowe w przypadku szkód osobowych oraz 5 000 000 EUR na jedno zdarzenie szkodowe w przypadku szkód rzeczowych w zakładzie ubezpieczeń uprawnionym do prowadzenia działalności w państwie członkowskim UE lub państwie będącym stroną Porozumienia o Europejskim Obszarze Gospodarczym. W przypadku konsorcjów kandydatów wystarczy, aby jeden z członków konsorcjum posiadał ubezpieczenie w odpowiedniej wysokości lub przedstawił je w przypadku udzielenia zamówienia.
Minimalny roczny obrót netto wnioskodawcy lub społeczności skarżącej zgodnie z § 45 Abs. 1 Nr 1 i ust. 4 Nr 4 VgV (odpowiadający) musi osiągnąć, w odniesieniu do obszaru usług, które mają być przyznane i inne usługi, które są porównywalne z usługami, które mają być przyznane, w tym udział usług świadczonych razem z innymi przedsiębiorstwami w ostatnich 3 ukończonych latach budżetowych, co najmniej następująca kwota na rok obrotowy dla danej partii (Lot związany z minimalnym wymogiem w konkursie): Lot 1 Blaufelden: 450.000 Euro netto Los 2 Braunsbach: 170.000 Euro netto Los 3 Fichtenau: 430.000 Euro netto Los 4 Gaildorf: 70.000 Euro netto Los 7 Gerabronn: 300.000 Euro netto Los 9 Langenburg: 180.000 Euro netto Los 11 Michelbach / Bilz: 450.000 Euro netto Los 13 Michelfeld: 150.000 Euro netto Los 14 Pfedelbach: 370.000 Euro netelden: 450.000 Euro neteldorf to Los 17: 47000 Euro: 40.000 Euro netto Los Setthof: 70.000 Euro: 17000 Euro netto Los Settsbach: 17000 Euro: Dodaje się euronetto members turnovers. W przypadku podwykonawców dodanie obrotu następuje jedynie w przypadku pożyczki na pokrycie kosztów działalności gospodarczej po złożeniu odpowiednich przedsiębiorstw zgodnie z formularzem zobowiązania. Łączny minimalny roczny obrót w przypadku suplementu w kilku partiach (§ 45 ust. 3 zdanie 2 VgV): W konkursie uczestnictwa, odpowiedniość jest sprawdzana wyłącznie batch- wise; kumulacja nie ma miejsca. W przypadku gdy oferent ma otrzymać zamówienie w kilku partiach, jego obroty w każdym z trzech odpowiednich lat obrotowych są równe sumie minimalnego rocznego obrotu wszystkich partii, w których ma zostać udzielone lub które zostały mu już przyznane w trakcie procedury; w przeciwnym razie zamówienie jest ograniczone do kolejności pierwszeństwa części wskazanych we wniosku o dopuszczenie do udziału (szczegóły: punkt przetargu). 5 lit. b.
Wnioskodawca lub wspólnota wnioskodawcy musi dostarczyć co najmniej trzy odniesienia do usług porównywalnych z usługami, które mają być świadczone w ciągu ostatnich pięciu lat. Podobne są projekty związane z usługami związanymi z rozwojem aktywnej technologii i aktywnym funkcjonowaniem sieci telekomunikacyjnej z powiązanymi klientami końcowymi oraz świadczeniem usług detalicznych (Internet, telefon, telewizja) dla klientów końcowych. W wyżej wymienionych latach kalendarzowych usługi musiały być już świadczone w znaczących częściach. Ma to miejsce, jeżeli ponad 30% sieci telekomunikacyjnej odnośnego odniesienia zostało wyposażone w aktywną technologię.
Obecna rejestracja w rejestrze handlowym lub zawodowym; jeżeli nie ma obowiązku rejestracji, wpis do roli jednostki lub do Izby Handlowo-Przemysłowej lub oświadczenie, że nie ma obowiązku rejestracji.
Wskazanie średnich rocznych wskaźników zatrudnienia operacyjnego w ekwiwalencie pełnego czasu pracy za lata 2023-2025 (tylko wskazanie, brak wymogu minimalnego).
Kryteria oceny ofert
- Leasing sieciowy (pierwszy stały leasing na pasywnie podłączoną jednostkę użytkownika) (h...)100%
Co ten zamawiający kupował wcześniej
Ostatnie zamówienia IT udzielone przez tego samego zamawiającego, z opublikowanych ogłoszeń o udzieleniu.
Nie opublikowano jeszcze wcześniejszego zamówienia IT tego zamawiającego.
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Śledź przetargŹródło: Tenders Electronic Daily (TED), Dziennik Urzędowy UE. SalesDots nie jest zamawiającym; oferty składa się wyłącznie na platformie zamawiającego.