Operation Gigabit network BIT AöR – grey spots

At a glance

Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT – Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (Tuttlingen, Germany) is tendering: Operation Gigabit network BIT AöR – grey spots. Offers are due 9 Nov 2026, 11:00 CET. Estimated value €2.4m, 216-month contract, 11 lots. Bidders must show, among other things: references, minimum turnover, insurance.

9 Nov 2026, 11:00 CET
Deadline
€2.4m
Estimated value
216 months
Duration
Negotiated with call
Procedure
Communication land-line rental (64214400)
Main CPV
2 Oct 2026
Published

Translated from the official notice. The original text is the legally binding one.

What the buyer wants

The subject of the lot is the operation of the grey area upgrade (operating model according to No 3.2 of the Gigabit Directive in the version of 26.04.2021) in the Balgheim region. passive fibre network (FTTB) to be built, including subsequent network extensions (e.g. post-consolidation in the locations or development of construction areas) within the region. The transfer of the operational subsystems to the network operator is planned from 2027 onwards; Completion of implementation is planned for 2028. By way of a service concession, the system operator shall ensure the operation of the network, including the deployment and operation of active technology, and shall provide Internet and telecommunication services, including bundled services, to private and commercial final customers. The network operator is also responsible for granting open access with active and passive wholesale products; the wholesale prices bindingly fixed by the Confederation with the participation of the Federal Network Agency are considered as an upper limit. In addition, maintenance, maintenance, repair, suppression, documentation and services as well as associated services. The passive infrastructure shall be leased on the basis of the network operation and lease agreement. Framework Agreement – Building Connection Points (CAP): Minimum quantity 39 GAP, maximum quantity 194 GAP (installation customer potential); Maximum quantity = total CAP, minimum quantity = 20 % of total CAP. The project is funded as follows: - Directive "Support for the development of gigabit telecommunications networks in the Federal Republic of Germany" (Gigabit Directive), as amended on 26 April 2021; Decision on a provisional grant dated 14.11.2022, as last amended on 15.05.2025; Decision on the final amount of the grant of 25.07.2025 with amendment decision of 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Administrative regulation of the Ministry of the Interior on co-financing of the Federal Directive "Promotion to support the gigabit expansion of telecommunications networks in the Federal Republic of Germany" (VwV Gigabitmitfinanzierung) of 10 September 2021; grant decision of 03.07.2023 with an amendment decision on the final amount of 15.08.2025; 7-8433.5/181-890586130 and 4-8433.5/181-890586130 The subsequent contractor must comply with all requirements of the grant decisions on which the project is based with ancillary provisions, instructions, conditions, leaflets and annexes as well as the relevant funding programmes

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.

Lots (11)

  1. Lot 1Los 1 - Balgheim graue Flecken

    €2.4m · 216 months

    The subject of the lot is the operation of the grey area upgrade (operating model according to No 3.2 of the Gigabit Directive in the version of 26.04.2021) in the Balgheim region. passive fibre network (FTTB) to be built, including subsequent network extensions (e.g. post-consolidation in the locations or development of construction areas) within the region. The transfer of the operational subsystems to the network operator is planned from 2027 onwards; Completion of implementation is planned for 2028. By way of a service concession, the system operator shall ensure the operation of the network, including the deployment and operation of active technology, and shall provide Internet and telecommunication services, including bundled services, to private and commercial final customers. The network operator is also responsible for granting open access with active and passive wholesale products; the wholesale prices bindingly fixed by the Confederation with the participation of the Federal Network Agency are considered as an upper limit. In addition, maintenance, maintenance, repair, suppression, documentation and services as well as associated services. The passive infrastructure shall be leased on the basis of the network operation and lease agreement. Framework Agreement – Building Connection Points (CAP): Minimum quantity 39 GAP, maximum quantity 194 GAP (installation customer potential); Maximum quantity = total CAP, minimum quantity = 20 % of total CAP. The project is funded as follows: - Directive "Support for the development of gigabit telecommunications networks in the Federal Republic of Germany" (Gigabit Directive), as amended on 26 April 2021; Decision on a provisional grant dated 14.11.2022, as last amended on 15.05.2025; Decision on the final amount of the grant of 25.07.2025 with amendment decision of 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Administrative regulation of the Ministry of the Interior on co-financing of the Federal Directive "Promotion to support the gigabit expansion of telecommunications networks in the Federal Republic of Germany" (VwV Gigabitmitfinanzierung) of 10 September 2021; grant decision of 03.07.2023 with an amendment decision on the final amount of 15.08.2025; 7-8433.5/181-890586130 and 4-8433.5/181-890586130 The subsequent contractor must comply with all requirements of the grant decisions on which the project is based with ancillary provisions, instructions, conditions, leaflets and annexes as well as the relevant funding programmes

  2. Lot 2Los 2 - Bärenthal graue Flecken

    €962,293 · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Bärenthal errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 16 GAP, Höchstmenge 79 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 30.01.2023 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 08.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21971 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2026; Az. 4-8433.5/228-999689245 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  3. Lot 3Los 3 - Fridingen an der Donau graue Flecken

    €3.9m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Fridingen an der Donau errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 63 GAP, Höchstmenge 317 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 04BW21097 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  4. Lot 4Los 4 - Geisingen graue Flecken

    €8.6m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Geisingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 140 GAP, Höchstmenge 702 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW21045 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  5. Lot 5Los 5 - Immendingen graue Flecken

    €8.9m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Immendingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 146 GAP, Höchstmenge 728 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 26.01.2023, geändert am 13.11.2024 (Änderung der Adresspunkte), mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21841 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.5/227-992446311 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  6. Lot 6Los 6 - Kolbingen graue Flecken

    €2.8m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Kolbingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 45 GAP, Höchstmenge 226 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 27.07.2026 (Aufstockung); Az. 832.6/10-23 04BW21098 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  7. Lot 7Los 7 - Königsheim graue Flecken (GFP 1.0)

    €2.6m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 43 GAP, Höchstmenge 213 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 01.09.2022, geändert am 12.07.2024, mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025, 23.12.2025 und 27.03.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21244 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 08.04.2026; Az. 7-8433.5/74 bzw. 4-8433.5/74 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  8. Lot 8Los 8 - Königsheim graue Flecken (GFP 2.0)

    €2.2m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP, Höchstmenge 182 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 06.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW20708 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  9. Lot 9Los 9 - Neuhausen ob Eck graue Flecken

    €5.4m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 89 GAP, Höchstmenge 443 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 02.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 16.10.2025 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21720 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 22.10.2025; Az. 7-8433.5/208 bzw. 4-8433.5/208 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  10. Lot 10Los 10 - Renquishausen graue Flecken

    €2.1m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Renquishausen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 35 GAP, Höchstmenge 173 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 19.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21046 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 25.06.2026; Az. 7-8433.5/190-915121494 bzw. 4-8433.5/190 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  11. Lot 11Los 11 - Spaichingen graue Flecken

    €1.4m · 216 months

    Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Spaichingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung – Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 23 GAP, Höchstmenge 117 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21539 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023; Az. 7-8433.5/193-897049503 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

What a bidder needs

Can you bid? Your readiness check

These are the conditions this notice asks bidders to prove. In SalesDots each one is checked against your company profile: certificates with their validity dates, delivered references and your people.

Example company profile
  • References

    Similar contracts delivered before

    In your profile
  • Minimum turnover

    Minimum annual turnover or financial standing

    In your profile
  • Insurance

    Professional or liability insurance

    Expires before the deadline

Detected automatically in the published notice. Always confirm against the tender documents.

Check it against my company
Show the notice text (5)

The applicant or the applicant community must maintain a company liability insurance with a minimum cover amount of EUR 10,000,000 per claim for personal injury and EUR 5,000,000 for material damage per claim with an insurance company licensed in a member state of the EU or a contracting state of the Agreement on the European Economic Area or, in the case of award of a contract. in the case of a group of candidates, it is sufficient that one of the members of the group of candidates has an appropriate level of insurance or provides it in the event of a successful award; an addition of the sums covered by several members or several insurances is not sufficient.

The minimum annual turnover net of the applicant or the applicant community according to § 45 Abs. 1 No. 1 and para 4 No. 4 VgV (corresponding) must have reached with regard to the area of the services to be awarded and other services which are comparable to the service to be awarded, including the share of services carried out together with other companies in the last 3 closed financial years per financial year at least the amount stated below for the respective lot (minimum requirement in the competition): Lot 1 Balgheim: 263,000.00 Euro net Los 2 Bärenthal: 106,000.00 Euro net Los 3 Fridingen on the Danube: 430,000.00 Euro net Los 4 Geisingen: 952,000.00 Euro net Los 5 Kolbingen: 307.000.00 Euro net Los 7 Königsheim (GFP 1.0): 249,000.00 Euro net Los 8 Königsheim (GFP 2.0): 247.000.00 Euro net Los 9 Neuhausen ob Eck: 601.000.00 Euro net Los 11 Spaichingen: 158.000.00 Euro net The minimum annual turnover is valid for each lot. In the case of an application for more than one lot, it shall be reached separately for each lot advertised; the minimum annual turnover of the advertised lots is not added. In the case of subcontractors, an addition of the turnover shall be made only in the case of economic suitability lending after submission of corresponding commitments by subcontractors in accordance with the Commitment Subcontract Form.

The applicant or the candidate community must have provided at least three references of services comparable to the services to be awarded in the last five years; The relevant period shall be the period of five years before the expiry of the time limit for participation. The reference period extended compared with § 46 (3) no. 1 VgV (three years) is allowed to ensure sufficient competition. Similar in this sense are projects relating to services related to the development of active technology and the active operation of a telecommunications network with connected final customers and the provision of retail services (Internet, telephone, television) to final customers. The services must have already been provided in substantial parts during the aforementioned period. This is the case if more than 30% of the telecommunications network of the respective reference has been equipped with active technology. Only self-supplied services may be named as references; in the case of the suitability loan, a separate reference sheet shall be provided for the suitability provider.

Current registration in a commercial or professional register; if there is no obligation to register, entry in the craft role or at the Chamber of Commerce and Industry or declaration that there is no obligation to register.

Indication of the average annual operating employment figures in full-time equivalent for the years 2023 to 2025 (indication only, no minimum requirement).

How offers are scored

  • Net lease (score per lot separately according to installation award criteria...)100%

What this buyer bought before

Recent IT contracts awarded by the same buyer, from published award notices.

No earlier IT award by this buyer is published yet.

Win it with SalesDots

Read the documents for you

SalesDots fetches the tender documents (or takes your upload when a platform does not allow it) and answers the two questions that matter first: what the buyer wants built, and what you must prove to take part, each with the exact quote and page.

Analyse documents

Match it with your profile

Every certificate, reference and role is checked against your company: green when you have it, amber when it expires before the deadline, grey when it needs a look.

Check my fit

Prepare your response

Turn the conditions into a bid checklist with owners and due dates, draft the questions to the buyer and keep the team on one plan.

Start a response

Never miss a change

Track the deadline, amendments and answers to clarification questions, and get similar tenders and re-tenders before they are published.

Track this tender

Source: Tenders Electronic Daily (TED), Official Journal of the EU. SalesDots is not the contracting authority; offers are submitted only through the buyer's platform.